- Autor
- Arnout Veenman
- geplaatst op
- 25 april 2016 15:06 uur
Heute ist ein Ausflug in den niederländischen Vertragsrecht für Hoster vorgesehen. In einem Fall, wie im niederländischen Hosting Forum webhostingtalk.nl beschrieben wird, fragt ein Kunde, was er von seine Web-Host erwarten darf, die sein Domain-Name vor dem Tag, an dem er der Vertrag mit dem Web-Host gekündigt hat, versehentlich schon aufgehoben hat. Danach wurde die Domain-Namen von einem Dritten registriert.
Dieser Fall ist eigentlich ganz einfach. Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Hoster unterzeichnet, um den betreffenden .com Domain-Namen zu registrieren und die Registrierung aufrechtzuerhalten. Die Kündigung des Vertrages war zugleich der Frist der Vereinbarung. Der Hoster hat dem Kunden auch bestätigt, dass er die Domain-Name vor diesem Zeitpunkt zu einem anderen Anbieter umziehen sollte, weil es sonst aufgehoben würde. Der Hoster hat den Vertrag nicht erfüllt, und es ist einfach nur einen Fall eines eklatanten Verstoßes.
Es ist zunächst die Frage, was von der Hoster erwartet wird. Falls der Kunde Unternehmer ist, kann der Hoster sich von seine Haftung fast vollständig befreien, während wahrscheinlich im Fall eines privaten Kunden dies rechtlich unangemessen angesehen wird. Man kann davon ausgehen, dass der Hoster so viel wie möglich seine Haftung hat ausgeschlossen, womit die Umfang der Haftung von der Art der Kunden abhängig ist.
Eine weitere Komplikation in diesem Fall ist, dass eine .com-Domain-Name immer zuerst 40 Tage in Quarantäne kommt und erst dann von einen Dritten registriert werden kann. Der Kunde bemerkt erst Monate später, dass der Domain-Name in den Händen eines Dritten gekommen ist. Wenn der Kunde aber innerhalb der Quarantänezeit bemerkt hatte, dass der Domain-Name abgehoben war, hätte der Hoster die Kosten der Quarantäne den Domain-Namen zahlen müssen. Der Hoster sollte alle zumutbaren Schritte machen, um den Vertrag mit dem Kunden dennoch zu erfüllen.
Nun ist die Frage, wie sinnvoll ist es, von dem Kunde zu erwarten, dass er beobachtet ob` sein Domain-Name in der zwischenzeit versehentlich angehoben ist. Wenn es von einem Kunden erwartet wird, ist es auch zum Teil die Schuld des Kunden, dass der Domain-Name ausserhalb der Quarantäne ist geraten und von einem Dritten registriert wurde. Es ist schwierig, mit einer gebrauchsfertigen Lösung zu reagieren. Allerdings spielt es bei der Frage der Haftung der Hoster eine Rolle.
Insgesamt denke ich, dass die Chance nicht sehr groß ist, dass in diesem Fall, wo der Kunde Unternehmer ist, der Hoster für den Schaden verantwortlich ist. Der Kunde kann vielleicht maximal die Kosten der Registrierung erstattet bekommen, weil er schließlich nicht enthalten hat, wo er Recht auf hatte, und deshalb berechtigt ist, das was er bezahlt hat(teilweise ) wieder zu bekommen. Wenn der Kunde eine Privatperson ist, ist es eine ganz andere Geschichte. Zu dieser Zeit sei der Ausschluss der Haftung schon bald unangemessen. Der Hoster hat den Schaden des Kunden zu erstatten. Wie hoch der Schadenersatz sein sollte, ist eine andere Frage.
Die niederländische Version diese Nachricht erhalten sie hier.